Informationen über die Möglichkeit der öffentlichen Förderung in Kindertagespflege, die sog. laufende Geldleistung, deren Voraussetzungen und Höhe erhalten Sie beim Tagesmütterverein und der Stadt Ulm, Abteilung KIBU. Darüber hinaus wird abhängig vom zeitlichen Betreuungsumfang, dem Haushaltsnettoeinkommen der Personensorgeberechtigten und der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder entsprechend der städtischen Satzung – genau wie bei den Gebühren für Krippen, Kindertagesstätten, Kindergärten und Horte – ein Kostenbeitrag durch die Stadt Ulm erhoben. Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei der Stadt Ulm, Abteilung KIBU.